Ringvorlesung der htw saar zum Thema „Selbstbestimmung am Lebensende – Patientenrechte“ startet am 26. April 2017

Sterbehilfe wird in der Gesellschaft kontrovers diskutiert. Zahlreiche Umfragen zeigen, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland seit Jahrzehnten für einen geregelten Zugang zu Sterbehilfe ausspricht. Im November 2015 wurde vom Deutschen Bundestag mit überraschend großer Mehrheit das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung beschlossen. Gegen dieses Gesetz gibt es massiven Widerstand. Insgesamt 13 Verfassungsbeschwerden wurden eingereicht – u.a. von Robert Roßbruch, Koblenzer Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Gesundheits- und Pflegerecht an der htw saar. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob ein Mensch darüber entscheiden darf, wann und auf welche Weise er sein Leben beenden bzw. nicht beenden darf.

Wie wirksam sind Patientenverfügungen, die Ausdruck grundsätzlich garantierter Patientenrechte sind? In einer öffentlichen Ringvorlesung beleuchtet die Fakultät für Sozialwissenschaften das Thema „Selbstbestimmung am Lebensende – Patientenrechte“. Die Organisatoren Prof. Dr. Martha Meyer und Prof Robert Roßbruch haben hochkarätige Referenten gewonnen und erwarten einen kompetenten und spannenden Diskurs.

Die Ringvorlesung richtet sich an Studierende, Beschäftigte im Pflegebereich und interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Ort: htw saar, Campus Alt-Saarbrücken, Goebenstraße 40, 66117 Saarbrücken, Hörsaal 8025 (Eingang Alvenslebenstraße).

Zeit: ab dem 26.4.2017 jeden zweiten Mittwoch, 18:00 bis 19:30 Uhr

Dokumente zu den Vorträgen (Manuskripte bzw. Präsentationen, sonstige Materialien) finden Sie im Bereich „Forschung und Wissenstransfer“ der Fakultätshomepage.

 

Terminübersicht

26. April 2017
„Selbstbestimmung am Lebensende – Patientenverfügung und Sterbehilfe“
Prof. Robert Roßbruch, Rechtsanwalt und Pflegerechtler


10. Mai 2017
„Das Geschäft mit dem Lebensende – Patient ohne Verfügung?“
Dr. med. Matthias Thöns, Palliativmediziner


24. Mai 2017
„Sterbehilfe – eine ethische Perspektive“
Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Birnbacher, Philosoph und Medizinethiker


7. Juni 2017
„Sterbehilfe, Suizid und Strafrecht“
Prof. Dr. Thomas Fischer, Vors. Richter des 2. Strafsenats des BGH


21. Juni 2017
„Praxis des assistierten Suizids in der Schweiz”
Dr. med. Gerhard Köble, ärztlicher Freitodbegleiter in der Schweiz

 

Die Fakultät für Sozialwissenschaften der htw saar eröffnete die Ringvorlesung mit einem Vortrag von Prof. Robert Roßbruch zum Thema „Selbstbestimmung am Lebensende – Patientenverfügung und Sterbehilfe“ und begrüßte zahlreiche Interessierte.

Kontakt

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66117 Saarbrücken

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Telefax: (0681) 58 67 - 122
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