Laut Bundesregierung ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wie folgt definiert:
Pflegebedürftig sind Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
Kontakt
t +49 (0) 681 5867 - 680t +49 (0) 160 5840 388
f +49 (0) 681 5867 - 463
sandra.wiegand@htwsaar.de
familie@htwsaar.de
Standort
htw saarGoebenstraße 40
66117 Saarbrücken
Raum 8126 (Geb. 8)
Links:
Pflege-Mappe Saarland (Saarländisches Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie)
Pflegeportal "Wege zur Pflege" (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Das Pflegestärkungsgesetz (Bundesministerium für Gesundheit)
Online Ratgeber - Pflegen zu Hause
Netzwerk Demenz im Regionalverband Saarbrücken / Zum Downlad: Broschüre "Partner und ihre Angebote im Netzwerk Demenz"