Für internationale Studienbewerber mit direkter Hochschulzugangsberechtigung gelten je nach angestrebtem Studiengang unterschiedliche sprachliche Mindestvoraussetzungen (siehe Übersicht Zulassungsvoraussetzungen) für die Zulassung an der htw saar. Folgende Deutsch-Nachweise werden anerkannt:
- TestDaF
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (mind.DSH 2)
- Der Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung die an einem Studienkolleg abolviert wurde.
- Deutsches Sprachdiplom der KMK, Zweite Stufe
- Goethe Institut: Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP)
- Goethe Institut: „Kleines“ oder „Großes Deutsches Sprachdiplom“
- Goethe Institut: Goethe-Zertifikat C1 oder Goethe-Zertifikat C2
- Erfolgreicher Besuch einer deutschsprachigen Schule im Ausland
- Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht
- Sekundarschulabschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg
- Der Deutschnachweis im französischen Diplôme du Baccalauréat, das nach dem Besuch eines zweisprachigen deutsch-französischen Zweigs einer Sekundarschule erworben wurde.
- US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch
- telc: "telc Deutsch C1 Hochschule"
Ausnahme: Für den Studiengang M.A. International Management (Unterrichtssprache Englisch) werden folgende Nachweise akzeptiert: Goethe-Zertifikat B1; Zertifikat Deutsch / telc Deutsch B1; Deutsch-Test für Zuwanderer DTZ (Gesamtergebnis B1); Deutsches Sprachdiplom der Kulturministerkonferenz (DSD I) Erste Stufe; oder höherwertige Zertifikate von Goethe oder telc oder TestDaF. Dies gilt AUSSCHLIESSLICH für diesen Studiengang