Notenzugriff per Internet
Prüfungsergebnisse werden über das Internet abgerufen. Dazu müssen Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und einem Passwort einloggen. Die Zugriffskennung kann im Prüfungsamt der htw saar (Campus Alt-Saarbrücken, Goebenstraße 40) oder hier beantragt werden. In Ausnahmefällen kann bei Nennung des Passwortes Notenauskunft per Telefon durch das Prüfungsamt erteilt werden.
Die Prüfungsergebnisse werden einmal täglich aktualisiert.
Es werden alle Studien- und Prüfungsleistungen angezeigt. Sofern Sie Leistungen aus einem früheren Studiengang nicht mehr in der Anzeige wünschen, können Sie uns dies per E-Mail mitteilen.
Beantragung von Notenauszügen
Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag im Prüfungsamt bestätigt werden.
Zur eigenen Leistungskontrolle ist ein Notenauszug je Semester kostenfrei. Für jeden weiteren Notenauszug wird eine Gebühr von 3,00 Euro erhoben. Der Betrag ist in der Zahlstelle der htw saar zu entrichten.
Beantragung von Abschlusszeugnissen
Nach erfolgreichem Studium ist das Abschlusszeugnis im Prüfungsamt der htw saar zu beantragen.
Nach Erstellung und Unterzeichnung durch die Dekanin/den Dekan der jeweiligen Fakultät und den Präsidenten kann die Urkunde (nach ca. einer Woche) im Studierendensekretariat abgeholt werden. Im Online-Studierendenservice können Sie sehen, ob das Zeugnis bereits unterschrieben im Sekretariat vorliegt.
Voraussetzungen für die Aushändigung des Zeugnisses sind:
- Antrag auf Exmatrikulation bzw. Antrag auf Fortbestehen der Immatrikulation
- Befragung nach § 18 b Abs. 2 BAföG (Erhalt/Nichterhalt von BAföG)
- nur bei BAföG-Bezug: Erfassungsbeleg für den leistungsabhängigen Darlehens-Teilerlass. Bitte bringen Sie zur Überprüfung der Förderungsnummer einen Bewilligungsbescheid mit.
Die entsprechenden Vordrucke erhalten Sie im Online-Studierendenservice.
Atteste
Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme an Studien- und Prüfungsleistungen ist der Hochschule unverzüglich (ohne schuldhaftes Verzögern) ein ärztliches Attest einzureichen.
Der Prüfungsausschuss kann in besonderen Fällen amtsärztliche Atteste verlangen. Dies wird der/dem Studentin/Studenten schriftlich angezeigt.